In dem Haushalt lebt mindestens ein Kind unter 18 Jahren.
Ein Familienmietglied besitzt deutsche / EU Staatsbürgerschaft
Es soll für Au-pair ein eigenes Zimmer mit voller Verpflegung gestellt werden
Es soll in der Familie Deutsch gesprochen werden, damit das Au-pair deutsche Sprache vertiefen kann
Visumspflichtige Au-pairs dürfen nur als Au-pair tätig werden, denn das ist der Zweck für den das Visum erteilt wurde. Andere Tätigkeiten sind grundsätzlich nicht erlaubt
Sie stellen für Au-pair ein eigenes Zimmer zur Verfügung (min. 8qm)
Ein Au-pair übernimmt die leichte Aufgaben in dem Haushalt z.B bereitet das Frühstück oder einfache Mahlzeiten, bügeln, aufräumen, abspülen, betreut den Kindern, begleitet zur Schule oder zum Kindergarten, hilft bei der Vorbereitung der Hausaufgaben.
Ein Au-pair ist nicht verpflichtet eine gründliche Reinigung ihrer Wohnung durchzuführen.
Sie sollen Ihr Au-pair Kranken-Unfall und Haftpflicht versichern
Mithilfe des Au-pairs beträgt 6 Stunde pro Tag bzw. 30 Stunde in der Woche. Ein Au-pair soll mindestens 2 Tage in der Woche frei haben und mindestens einmal im Monat ein freies Wochenende.
Das Au-pair hat das Recht auf 4 Wochen bezahlten Urlaub (bei kürzerer Tätigkeit als ein Jahr: 2 Werktage pro vollem Monat).
Die gesetzlichen Feiertage sind grundsätzlich frei.
Taschengeld
Ein Au-pair erhält ein monatliches Taschengeld in Höhe von 280 Euro. Das Taschengeld soll während des Urlaubs und im Krankheitsfall ausbezahlt werden.
Fahrkarte
Die Gastfamilie übernimmt die Kosten der Fahrten zum Sprachkurs ca. 50-60 Euro im Monat.
Sprachkurs
Seit den neuen Bestimmungen ZAV (Zentrale Auslands- und Fachvermittlung) sind die Gastfamilien verpflichtet, sich an den Kosten zum Spracherwerb von Au-pairs mit monatlich 50,00 Euro zu beteiligen.
Versicherungen
Monatliche Kosten in Höhe von ca. 40-50 Euro für Unfall- kranken- und Haftpflichtversicherungen sind von der Gastfamilie zu bezahlen.
Visum
Die einmalige Gebühr für die Verlängerung des elektronischen Aufenthaltstitels ca. 100 Euro übernimmt die Gastfamilie.